Der Weg zum Hörgerät – einfach erklärt
Nicht nur die Scheu, ein Hörgerät tragen zu müssen, hält viele trotz Hörschwäche davon ab, aktiv zu werden. Oft weiß man gar nicht, an wen man sich als erstes wenden soll, hat Angst vor dem damit verbundenen Aufwand – sowohl zeitlich als auch finanziell.
In diesem Beitrag erfahren Sie
- wo Hörgeräte erhältlich sind bzw. angepasst werden,
- wie die einzelnen Schritte auf dem Weg zu einem Hörgerät aussehen,
- ob Sie ein Hörgerät auch unverbindlich ausprobieren können,
- was unterschiedliche Hörlösungen kosten und
- wie viel die Krankenkasse für Hörgeräte bezahlt.
Wo bekomme ich ein Hörgerät?
Die steirischen Hörakustiker sind Ihr Ansprechpartner in Sachen individuelle Hörlösungen. Sie testen Ihr Gehör mittels modernster Technologien, bieten die aktuellsten Hörgeräte verschiedenster Hersteller und passen diese individuell an Hörverluste bzw. persönliche Bedürfnisse an.
Zu den Aufgaben eines Hörakustikers zählt auch die Einschulung in den Umgang mit dem Hörgerät – wie wird es bedient, wie wechselt man die Batterien bzw. lädt den Akku auf, welche Zusatzfunktionen gibt es, was gibt es in punkto Pflege und Reinigung zu beachten? Auch nach der Anpassung bleibt der Hörakustiker Ihr Servicepartner in Sachen Hörgerät und steht Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite – von Nachjustierungen über etwaige Reparaturen bis hin zu allgemeinen Fragen.

Wo kann ich einen kostenlosen Hörtest machen?
Einen Hörtest können Sie kostenlos beim Hörakustiker vornehmen lassen. Zeigt dieser Hörtest einen Hörverlust an, ist der nächste Schritt eine fachärztliche Untersuchung beim HNO-Arzt. Nur mit dieser Untersuchung bekommen sie eine ärztliche Verordnung, die Sie infolge von einem Teil bzw. den gesamten Kosten für Ihr(e) Hörgerät(e) befreit. Natürlich können Sie aber auch direkt beim HNO-Arzt eine Hörmessung vornehmen lassen und erst danach einen Termin beim Hörakustiker ausmachen.
Einen Überblick der einzelnen Schritte auf dem Weg zum Hörgerät finden Sie im nächsten Absatz. Wie ein Hörtest im Detail abläuft, erfahren Sie hier.
Der Weg zum Hörgerät – die einzelnen Schritte im Überblick
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ANALYSE: Hörtest beim Hörakustiker und/oder Hörmessung inklusive eines medizinischen Vorgesprächs beim Arzt. Dazu kommt die Bedarfsanalyse: Wird ein Hörgerät benötigt und wenn ja, welche Geräte kommen infrage?
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AUSWAHLPHASE: Individuelle, persönliche Hör- und Lebensgewohnheiten werden ausgewertet und in die Auswahl der Hörsysteme mit einbezogen.
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ANPASSUNGSPHASE: Die ausgewählten Hörgeräte werden in der gewohnten Umgebung und in Alltagssituationen probegetragen.
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FEINSCHLIFF: Das passende Hörgerät wird perfekt an Gehör und Bedürfnisse des Trägers angepasst – bzw. nach Bedarf ein anderes Hörgerät ausprobiert.
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ABSCHLUSSPHASE: Ist die passende Hörlösung gefunden, erfolgen die Einschulung in Handhabung, Bedienung und Pflege sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Kann ich ein Hörgerät unverbindlich ausprobieren?
Vor allem bei Kassenzuzahlungen ist eine Probezeit von mindestens 14 Tagen vorgeschrieben, damit das Gerät von der Krankenkasse bewilligt wird. In dieser Zeit können Sie als Kunde ein bis mehrere Geräte ausprobieren. Das Probetragen ist unverbindlich, sprich Sie sind am Ende der Probephase nicht verpflichtet, sich für ein Hörgerät zu entscheiden.
Wie viel kostet ein Hörgerät?
Je nach Modell beginnen die Preise für ein Hörgerät mit dem Kassentarif (792 Euro, mehr Infos dazu s. u.) und können – abhängig von Funktionsweise und Technologie – bei Spitzengeräten bis zu 4.500 Euro betragen.
Generell funktionieren alle Hörsysteme (auch die simplen Basismodelle) mittlerweile digital. Im Vergleich zu Hightech-Hörlösungen mit zahlreichen technischen Funktionen (Bluetooth etc.) sind vollständig von der Krankenkasse bezahlte Hörgeräte jedoch sehr einfach aufgebaut und verfügen ausschließlich über Standardfunktionen.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Je teurer das Hörgerät, desto besser sind Trage- und Bedienkomfort und desto genauer kann das Gerät an Ihren Hörverlust angepasst werden, was wiederum die Sprach- und Klangübertragung verbessert.

Wie viel bezahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Für eine einseitige Hörgerät-Versorgung übernehmen die österreichischen gesetzlichen Krankenkassen 792 Euro. Werden beiden Ohren mit einem Hörgerät ausgestattet, beträgt die Kassenzuzahlung 1.425,60 Euro. Wie hoch der Kostenersatz für eine Hörhilfe letztendlich ist, hängt vom Grad der Hörminderung ab. In Sonderfällen, etwa bei hochgradiger Schwerhörigkeit, Hochtonsteilabfall bzw. beruflicher Notwendigkeit, werden auch höhere Kosten übernommen.
Detaillierte Infos dazu finden Sie auf der Website der ÖSSH bzw. direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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